Preisblätter

Hier finden Sie die Preisblätter für das Gasnetz der Kommunen Gundelsheim, Möckmühl, Neudenau, Oedheim, Offenau, Roigheim, Obersulm, Langenbrettach, Ahorn, Adelsheim, Kirchheim am Neckar, Neckarwestheim, Gaildorf und Sulzbach-Laufen.

Preisblätter 2024
Preisblätter 2023

(Die NHF gewährt Preisnachlässe nach § 3 KAV)

Konzessionsabgaben

Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH erhebt bei Gaskunden, die Gas ausschließlich für Kochen und Warmasser verwenden, eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,51 ct/kWh.

Bei der Belieferung von Sondervertragskunden wird eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh erhoben.

Der Konzessionssatz für sonstige Tariflieferungen beträgt 0,22 ct/kWh.

Lieferungen an Sondervertragskunden, die pro Jahr und Abnahmefall, mehr als 5.000.000 kWh übersteigen sind frei von Konzessionsabgaben.

Diese Angaben gelten für das gesamte Netzgebiet der NHF.

Die NHF gewährt Preisnachlässe gemäß § 3 KAV.

Messeinrichtungen nach § 21b Abs. 3a und 3b EnWG

Gemäß § 21b Abs. 3a und 3b EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet Messeinrichtungen einzubauen, die es dem Endkunden ermöglichen, seinen Energieverbrauch und seine tatsächliche Nutzungszeit zu ermitteln.

Die Kosten einer solchen Messeinrichtung teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.

Weitere Dienstleistungen gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 werden im Moment nicht angeboten.

Preisblätter 2022

(Die NHF gewährt Preisnachlässe nach § 3 KAV)

Konzessionsabgaben

Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH erhebt bei Gaskunden, die Gas ausschließlich für Kochen und Warmasser verwenden, eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,51 ct/kWh.

Bei der Belieferung von Sondervertragskunden wird eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh erhoben.

Der Konzessionssatz für sonstige Tariflieferungen beträgt 0,22 ct/kWh.

Lieferungen an Sondervertragskunden, die pro Jahr und Abnahmefall, mehr als 5.000.000 kWh übersteigen sind frei von Konzessionsabgaben.

Diese Angaben gelten für das gesamte Netzgebiet der NHF.

Die NHF gewährt Preisnachlässe gemäß § 3 KAV.

Messeinrichtungen nach § 21b Abs. 3a und 3b EnWG

Gemäß § 21b Abs. 3a und 3b EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet Messeinrichtungen einzubauen, die es dem Endkunden ermöglichen, seinen Energieverbrauch und seine tatsächliche Nutzungszeit zu ermitteln.

Die Kosten einer solchen Messeinrichtung teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.

Weitere Dienstleistungen gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 werden im Moment nicht angeboten.

Sondernutzungsentgelte
Im Netzgebiet der NHF kommen gesonderte Netzentgelte gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV zur Anwendung:
Kunde: Pucaro Elektro-Isolierstoffe GmbH
MaLo-ID: 50042228970
MeLo-ID: DE7003477425500000000000000000007
Entgelt 2019: 122.112,00 € inkl. Kostenwälzung
Entgelt 2020: 121.346,54 € inkl. Kostenwälzung
Entgelt 2021: 122.529,12 € inkl. Kostenwälzung
Entgelt 2022: 120.712,08 € inkl. Kostenwälzung
Entgelt 2023: 124.057,38 € inkl. Kostenwälzung
Entgelt 2024: 123.974,94 € inkl. Kostenwälzung
Kunde: Südzucker AG - Werk Offenau
MaLo-ID: 50041350576
MeLo-ID: DE7003477425400000000000000365076
Entgelt: pro Monat 1/11,5 der in den Preisblättern ausgewiesenen Preise

Dies ist ein Sondernetznutzungsentgelt für Spotmengen zzgl. Kosten für das vorgelagerte Netz.

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