Die Digitalisierung erreicht Ihren Stromzähler

Als moderne Messeinrichtungen (mME) werden elektronische Zähler mit einer digitalen Anzeige bezeichnet. Eine detaillierte Verbrauchsanzeige ermöglicht Ihnen einen Überblick über Ihren Stromverbrauch, um so Einsparpotenziale erkennen zu können.

Allgemeine Informationen

Wer erhält eine moderne Messeinrichtung?

Sie erhalten eine moderne Messeinrichtung, wenn ihr durchschnittlicher Jahresverbrauch unter 6.000 kWh liegt oder Ihre Stromerzeugung unter 7 kW liegt. Gesetzliche Grundlage für den verpflichtenden Austausch eines konventionellen Zählers durch eine moderne Messeinrichtung ist das Messstellenbetriebsgesetz. Moderne Messeinrichtungen können technisch um eine Kommunikationseinheit zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden. Die neuen digitalen Zähler bilden daher den Grundstein für die Stromnetze der Zukunft und für das Gelingen der Energiewende.

Wann erfolgt der Einbau einer modernen Messeinrichtung?

Der Einbau von modernen Messeinrichtungen ist bei rund 88.500 Zählpunkten bis zum Jahr 2032 vorgesehen. Alle betroffenen Kunden werden mindestens drei Monate vor dem Umbau informiert. Den genauen Termin für Ihren Zählertausch nennen wir Ihnen mindestens zwei Wochen vor der geplanten Maßnahme.

Welchen Vorteil hat eine moderne Messeinrichtung?

Moderne Messeinrichtungen erfassen Ihren Stromverbrauch digital. So erhalten Sie einen detaillierten Überblick über Ihren Stromverbrauch der vergangenen 24 Monate. Diese Informationen ermöglichen Ihnen, Ihren Energieverbrauch zu optimieren und Einsparpotenziale zu erkennen.

Was kostet der Zählertausch und gibt es Folgekosten?

Der Austausch Ihres bisherigen Zählers durch eine moderne Messeinrichtung ist für Sie in der Regel kostenlos. Die Kosten für die Zähler und die Ablesung sind in der Regel bereits durch Ihren Stromversorger in den Strompreis eingepreist worden. Mit dem Zählerumbau ändern sich diese Kosten. Dabei gelten für moderne Messeinrichtungen die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen, die von der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH selbstverständlich eingehalten werden und im Preisblatt veröffentlicht sind. In welchem Umfang Ihr Stromversorger die Kosten an Sie weitergibt, ist abhängig von Ihrem Stromvertrag.

Vertragsunterlagen

Messstellenvertrag Strom

Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) i. S. des Messstellenbetriebsgesetzes - MsbG.

Zum Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMSys) hat die BNetzA nach aktuellem Stand keine vertraglichen Vorgaben zwischen gMSB und Lieferant festgelegt. Die Verbände BDEW und VKU haben zur branchenweiten Standardisierung einen Muster-Messstellenvertrag erarbeitet.

Zur künftigen Abwicklung der Messentgelte der mME und iMSys ist gem § 7 Abs. 1 Satz 2 und § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG eine vertragliche Vereinbarung zwischen Messstellenbetreiber und Lieferant erforderlich.

Unser Vertrag entspricht dem BDEW-/VKU-Muster (Juli 2017).
Eine gemeinsame Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb und der Netznutzung gem. § 9 Nr. 3 bieten wir nicht an.

Sofern Sie eine Abwicklung des Messstellenbetriebs von mME und iMSys wünschen, bitten wir um Bestätigung des Messstellenvertrages in Textform, via E-Mail, an: strom@n-hf.de

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) i. S. des Messstellenbetriebsgesetzes - MsbG.

Unser Vertrag entspricht der Festlegung BK6-17-042 der BNetzA vom 23.08.2017.

Wir bitten um Bestätigung des Vertrags in Textform, via E-Mail, unter Angabe beider Vertragspartner an: strom@n-hf.de

Preise
Kontakt

Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber

kommunikationsdaten_nhf_msb_strom_20220412.pdf (29,3 KiB)

Weiterführende Links