Elektrisch laden bei Ihnen DAHEIM
Sie fahren jetzt elektrisch? Herzlichen Glückwunsch!
Sie möchten Ihr Elektrofahrzeug in Ihrer Garage bzw. auf Ihrem Stellplatz aufladen?
Dazu sind derzeit zwei verschiedene Ausführungen an Ladestationen möglich:
An einer Ladeeinrichtung können - je nach Ausführung - mehrere Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden.
Bitte beachten Sie folgendes bei der Installation einer Ladestation:
1. Für die Bewertung der Installation vor Ort empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Elektroinstallateur in Verbindung zu setzen.
2. Bei einer notwendigen Erweiterung der Kundenanlage, z.B. Verstärkung Ihres Hausanschlusses bzw. Installation einer separaten Zuleitung, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit unserem Anschlussservice in Verbindung.
3. Grundsätzlich sind alle Ladeeinrichtungen anmeldepflichtig. Ladeeinrichtungen ab einer Anschlussleistung größer 12kW (maximale Leistung pro Hausanschluss) sind genehmigungspflichtig.
Nutzen Sie hierfür bequem unser Netzanschlussportal. Nach der Registrierung führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Einfach und digital.
Zur Infoseite Netzanschlussportal
4. Die Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH bietet für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ein vermindertes Netznutzungsentgelt an. Für die Messung des Verbrauchs benötigen Sie einen separaten Zähler und ein Steuergerät für die Kommunikationstechnik.
Für die Ausführung ist ebenfalls die Beauftragung eines zertifizierten Elektroinstallateurs notwendig. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in den Technischen Anschlussbedingungen (Niederspannung) und im Technischen Leitfaden Ladeinfrastruktur.
Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind anmeldepflichtig und müssen der NHF zur Information mitgeteilt werden. Die Ladeeinrichtung kann nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.
Anmelde- und Genehmigungspflichtige Ladeeinrichtungen
Die gewünschte Ladeleistung kann an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung gestellt werden:
Sie erhalten eine Anschlusszusage mit einer Gültigkeit von vier Monaten, das heißt Ihr Elektroinstallateur muss die Ladeeinrichtung innerhalb dieses Zeitraums installieren und in Betrieb nehmen.
Die gewünschte Ladeleistung kann nicht an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung gestellt werden, dann muss für die gewünschte Ladeleistung der Netzanschluss ertüchtigt werden:
Nachdem Sie die benötigte Leistungsverstärkung beantragt haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Dies beinhaltet die direkten Kosten der Maßnahme und die anteiligen Kosten für das vorgelagerte Stromnetz, den sogenannten Baukostenzuschuss.
Für die optimale und schnelle Dimensionierung und Steuerung eines stabilen Netzes ist es für uns wichtig, zu wissen, was in unserem Netz geschieht.
Wo sollen Ladeeinrichtungen angeschlossen werden? Wo ist mit lokalen Belastungen zu rechnen? Muss unser Netz für neue Anforderungen gerüstet werden? Aus diesem Grund sind Ladeeinrichtungen melde- bzw. genehmigungspflichtig.
Ihre Elektrofachkraft ist für die Installation Ihrer Ladeeinrichtung da und steht Ihnen bei allen Planungen zur Seite. Da für eine Ladestation immer ein Starkstromanschluss (Dreiphasenwechselstromanschluss mit 400 Volt) notwendig ist, muss die Installation von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Ihr Elektrofachbetrieb kennt Ihre Hausinstallation, den aktuellen Stand der Technik und die geltenden Vorschriften. Der Fachbetrieb hat auch als einziger den Zugriff auf alle notwendigen Informationen, um zu bestimmen, ob Ihr Netzanschluss noch über genügend Reserven verfügt. Wir empfehlen deshalb, dass Sie den Fachbetrieb bereits bei Vorüberlegungen und Vorarbeiten mit einbeziehen.
Um Überlastungen an der Elektroinstallation Ihres Hauses zu vermeiden und hiermit auch das Risiko von Bränden zu minimieren,
weitere Informationen hierzu finden Sie im BDEW Flyer Zuhause laden und im Leitfaden Elektromobilität in Wohngebäuden.
Während die Installation einer Wallbox für Hausbesitzer eines Einfamilienhauses einfach realisierbar ist, erweist sie sich im Mehrfamilienhaus (beispielsweise in der Tiefgarage) etwas komplexer.
Bitte beachten Sie folgendes:
Sie sind im Mehrfamilienhaus auf die Kooperation von Miteigentümern oder Vermietern angewiesen:
In Deutschland muss in Mehrfamilienhäusern die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dem Einbau von Wallboxen zustimmen. Durch das Wohnungseigentümergesetz (WEMoG) ist seit dem 01. Dezember 2020 bei Eigentümergemeinschaften keine Einstimmigkeit mehr nötig, um dem Bau von Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen zuzustimmen, sondern nur noch eine einfache Stimmmehrheit.
Hier können Sie prüfen, ob Sie für die Installation an alles gedacht haben:
Hinweis:
Sollte der Hausanschluss die benötigte Kapazität nicht bereitstellen, ist eine Leistungserhöhung/Hausanschlussverstärkung anzufragen. Die Änderung des Hausanschlusses muss zwingend über die WEG angemeldet werden.