Veröffentlichungspflichten

Netzzugang

Hier finden Sie Informationen zu den Veröffentlichungspflichten nach Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV).

§ 12 StromNZV

Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH setzt die Standardlastprofile H0, G0 und L0 der BTU-Cottbus zur Energiemengenbilanzierung ein.

§ 13 Abs. 2 Satz 5 StromNZV

Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 StromNZV dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge.

Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), so stellt der Netzbetreiber nach § 13 Abs. 3 S. 2 StromNZV die Differenzmenge dem Lieferanten oder dem Kunden in Rechnung.

Gemäß § 13 Abs. 3 S. 4 StromNZV ist die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH verpflichtet, einheitliche Preise für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen.

Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH verwendet für die Abrechnung die vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. veröffentlichten Jahresmehr- und Jahresmindermengenpreise. Die Preise des BDEW werden auf Basis von EEX-Börsen-stundenpreisen und normierter Lastprofile berechnet.

Netzstrukturdaten

Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH ist als Betreiberin des Stromversorgungsnetzes gemäß § 23c Abs. 1 und Abs. 3 EnWG verpflichtet, Strukturmerkmale des Stromnetzes zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommt die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH im Folgenden nach.

Netzstrukturdaten ( § 23c Abs. 1 EnWG)

Hier finden Sie Informationen zu unserer Netzstruktur.

Energiestrukturdaten (§ 23c Abs. 3 EnWG)

Standardlastprofile

Tarifschaltzeiten im Netzgebiet der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH

Die Steuerung der Zeiten der Zählertarife wird vom Netzbetreiber vorgegeben. Unsere Tarifschaltzeiten können Sie unter folgendem Link herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass zwecks Übersichtlichkeit nicht alle Tarifschaltzeiten aufgeführt sind. Die Tarifschaltzeiten können vom Netzbetreiber geändert werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 07131 6499 - 188 oder per E-Mail unter info@n-hf.de zur Verfügung.

Netznutzung für Speicherheizungsanlagen

Netznutzung nach dem Lastprofilverfahren für Speicherheizungsanlagen im Netzgebiet der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH

Kundenanlagen mit elektrischen Speicherheizungen im Netzgebiet der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH können mittels Netznutzung beliefert werden. Grundlage für die Belieferung ist das vom Verband der Netzbetreiber (VDN) erarbeitete Verfahren der temperaturabhängigen Lastprognose, bei Verwendung von eigen entwickelten Lastprofilen.

Dieses Lastprognoseverfahren ist prinzipiell im VDN-Praxisleitfaden "Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen" beschrieben und kann beim Verband angefordert werden.

Die genauen Daten entnehmen Sie bitte unseren Preisblättern.