Grundversorger

Grund- und Ersatzversorgung

Von Grund auf mit Energie versorgt

Unter Grundversorger versteht man nach dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Energie versorgt. Die Grundversorgung ist damit die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden in der Niederspannung zu den Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen.

In unserem gesamten Stromnetzgebiet ist die ZEAG Energie AG der Grundversorger im Sinne des § 36 EnWG. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.