Verträge

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 20.12.2017, Az.: BK6-17-168, den Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom angepasst und veröffentlicht. Am 26.02.2018 hat die Bundesnetzagentur mit der "Mitteilung Nr. 1 zur Festlegung eines Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages Strom (BK6-17-168)" redaktionelle Anpassungen an dem veröffentlichten Mustervertrag vom 20.12.2017 vorgenommen. Die BNetzA hat am 21. Dezember 2020 die BNetzA-Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom (BK6-20-160) erneut angepasst.

Wir bitten um Bestätigung des Vertrags in Textform, via E-Mail, unter Angabe beider Vertragspartner an: strom@n-hf.de

Netznutzungs-/ Lieferantenrahmenvertrag Strom

Letztverbraucher

Letztverbraucher (Selbstzahler) können ihre Netzentgelte direkt an uns zahlen. Hierzu bieten wir an einen reinen Netznutzungsvertrag abzuschließen. Für den Vertragsabschluss können Sie die Vertragsdokumente und Anlagen in zweifacher Ausfertigung unterzeichnen und an uns senden. Nach Gegenzeichnung erhalten Sie jeweils ein Exemplar für Ihre Unterlagen zurück.

Messstellenvertrag Strom

Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) i. S. des Messstellenbetriebsgesetzes - MsbG.

Zum Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsystemene hat die BNetzA nach aktuellem Stand keine vertraglichen Vorgaben zwischen gMSB und Lieferant festgelegt. Die Verbände BDEW und VKU haben zur branchenweiten Standardisierung einen Muster-Messstellenvertrag erarbeitet.

Zur künftigen Abwicklung der Messentgelte der mME und iMSys ist gem § 7 Abs. 1 Satz 2 und § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG eine vertragliche Vereinbarung zwischen Messstellenbetreiber und Lieferant erforderlich.

Unser Vertrag entspricht dem BDEW-/VKU-Muster (Juli 2017).
Eine gemeinsame Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb und der Netznutzung gem. § 9 Nr. 3 bieten wir nicht an.

Sofern Sie eine Abwicklung des Messstellenbetriebs von mME und iMSys wünschen, bitten wir um Bestätigung des Messstellenvertrages in Textform, via E-Mail, an: strom@n-hf.de

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) i. S. des Messstellenbetriebsgesetzes - MsbG.

Unser Vertrag entspricht der Festelegung BK6-17-042 der BNetzA vom 23.08.2017.

Wir bitten um Bestätigung des Vertrags in Textform, via E-Mail, unter Angabe beider Vertragspartner an: strom@n-hf.de

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen, dann rufen Sie uns an oder mailen Sie.
Unter Marktpartnerinformation finden Sie unsere Kontakdaten.