Bedingungen für den Netzanschluss
Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH als Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an die Netze der NHF, technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.
Diese Regelungen stellen wir Ihnen als pdf-Download zur Verfügung.
Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie schnell und fachgerecht bei der Errichtung oder Änderung Ihres Netzanschlusses sowohl in der Niederspannungs- oder Mittelspannungsebene.