Für Häuslebauer, Einspeiser und alle, die einen Netzanschluss benötigen. Einfach und digital. Rund um die Uhr.
Nach der einmaligen Registrierung führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Beantragungsprozess. Bitte halten Sie hierfür alle Dokumente in digitaler Form bereit. Sollten Ihnen noch Dokumente oder Informationen fehlen, können Sie die Bearbeitung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Nach dem Absenden des Antrags finden Sie im Portal Informationen über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anträge.
Zur Anmeldung mit vorhandenen Logindaten
Eigentümer, Bauherren und eingetragene Elektriker können den Service des Netzanschlussportals nutzen. Eingetragene Elektriker können im Netzanschlussportal zusätzliche Funktionen nutzen.
Im Netzanschlussportal können Sie
Elektrofachkräften stehen darüber hinaus weitere Services zur Verfügung:
Seit dem 01.01.2024 ist der Anmeldeprozess für sog. „Balkonkraftwerke“ vereinfacht. Seit diesem Zeitpunkt ist die Registrierung Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlagen nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Eine zusätzliche Anmeldung bei der Ihrem Netzbetreiber entfällt.
Eine eingetragene Elektrofachkraft kann steuerbare Verbrauchseinrichtungen anmelden.
Die Ausführung der Installation muss durch die eingetragene Elektrofachkraft nach TMA (technische Mindestanforderungen) erfolgen. Anschließend meldet die Fachkraft das Gerät im Netzanschlussportal an.
Das ist leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an eine Elektrofachkraft, die in einem Installateursverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Diese muss für Ihr Vorhaben einen Antrag im Netzanschlussportal für Installateure stellen.
Sie benötigen folgende Dokumente der TAB Mittelspannung:
Unterlagen ausfüllen und absenden
Wir prüfen Ihre Anmeldung auf Netzverträglichkeit und informieren Sie schriftlich über das Ergebnis. Für einen Antrag der Netzebene Mittelspannung, können Sie das Netzanschlussportal nicht nutzen.
Weitere Informationen finden Sie unter Netzanschluss - Mittelspannung
Sobald der Bauantrag genehmigt wurde, melden Sie gerne Ihren Anschluss über unser Netzanschlussportal an. Das Netzanschlussportal leitet Sie Schritt für Schritt durch alle Prozessschritte.
Bitte reichen Sie einen Antrag auf Änderung in unserem Netzanschlussportal ein und kontaktieren Sie eine Elektrofachkraft. Diese prüft, ob die vorhandene Kundenanlage nach der Erhöhung der Hausanschlusssicherung weiterhin sicher betrieben werden kann.
Die Kosten für Leistungen der NHF hängen von der gewünschten Leistungserhöhung und den notwendigen Anpassungen ab.
Nach Beauftragung und wenn die Voraussetzungen vor Ort gegeben sind (kein Baugerüst, Haus ist abschließbar), kann ein Termin mit dem Netzservice vereinbart werden. Senden Sie uns einfach eine E-Mail: netzservice@n-hf.de.
Die Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück können Sie selbst ausführen. Bitte stimmen Sie dies vorher mit uns ab.
Im öffentlichen Bereich übernimmt die Tiefbauarbeiten die NHF für Sie. Sie können auch ein bei der NHF zugelassenes Tiefbauunternehmen beauftragen, das die Arbeiten ausführt. In jedem Fall benötigen eine Aufgrabgenehmigung Ihrer Gemeinde/Stadt.
Die Hauseinführung kann auch bauseits gestellt und montiert werden. Wichtig ist, dass diese gas- und wasserfest ist.
Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist der Kundenbeitrag für das vorgelagerte Netz um z.B. eine Trafostation für die Allgemeinheit vorzufinanzieren oder für den Netzausbau in Neubaugebieten.
Bei einer Netzanschlusssicherung bis 3x50 A (30kW) wird kein BKZ erhoben. Ab einer Netzanschlusssicherung von 3x63A (39kW) wird ein BKZ erhoben.
Bitte beantragen Sie Ihren Wasserhausanschluss eigenständig bei dem Wasserversorger.
Wenn die Ausführung der Arbeiten ansteht, stimmen wir uns mit dem Wasserversorger ab.
Nein. Unser Angebot enthält nur die Kosten für den Tiefbauanteil für Strom.
Bitte beachten Sie zu diese Frage die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie die Kostentragungsregelungen auf dieser Seite.
Die Kosten für einen Hausanschluss bestehen aus den Netzanschlusskosten zzgl. einem Baukostenzuschuss.
Bitte lassen Sie Ihre eingetragene Elektrofachkraft prüfen, welche Netzanschlusssicherung verbaut werden soll.
Dies hängt auch davon ab, ob Sie anmeldepflichtige Geräte besitzen:
Unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW. Das sind zum Beispiel:
Um die Leistung der Wallbox von 11 kW auf 22 kW zu erhöhen, wenden Sie sich bitte an eine eingetragenen Elektrofachkraft. Diese muss bei Ihnen vor Ort den vorhandenen Zählerplatz prüfen und diesen an die technischen Mindestanforderungen, welche seit 01.01.2024 Gültigkeit haben, anpassen.
Durch die Neuregelung des §14a EnWG sind Verbrauchseinrichtungen steuerbar auszuführen bzw. vorzubereiten. Betroffen sind Neuanlagen und Änderungen an bestehenden Verbrauchseinrichtungen, welche unter den §14a EnWG fallen.
Seit dem 01.01.2024 sind im Privatbereich keine Genehmigungen für Ladeeinrichtungen mehr notwendig.
Sie müssen daher Ihre Wallbox vor der Installation nicht anmelden oder genehmigen lassen. Unabhängig der Leistung (unter 12kW oder über 12kW), meldet Ihre eingetragene Elektrofachkraft die Inbetriebnahme nach der Installation über unser Netzanschlussportal.
Da beide Einrichtungen zusammen größer als 4,2kW sind, fallen Sie unter die Regelung. Deshalb muss eine eingetragene Elektrofachkraft sie im Netzanschlussportal anmelden.
Bitte nutzen Sie das diese Internetseite der Netze BW GmbH, um sich einzutragen: Installateurverzeichnis
Bitte senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an anschlussservice@n-hf.de, damit die Gültigkeit verlängert werden kann.
Ja! Da Sie bereits bei der Netze BW GmbH eingetragen sind, ist eine weitere Registrierung bei uns nicht notwendig.
Bitte prüfen Sie als eingetragene Elektrofachkraft das Gerät vor Ort und melden Sie es anschließend im Netzanschlussportal an.
Bitte melden Sie eine Inbetriebsetzung an anschlussservice@n-hf.de. Inbetriebsetzungen zur Mittelspannung können nicht durch das Netzanschlussportal gestellt werden.
E-Mail: anschlussservice@n-hf.de
Telefon: 0800 7711 666
Fax: 07131 6499-192