Hilfe bei Fragen zum Netzanschlussportal

Für Häuslebauer, Einspeiser und alle, die einen Netzanschluss benötigen. Einfach und digital. Rund um die Uhr.

Nach der einmaligen Registrierung führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Beantragungsprozess. Bitte halten Sie hierfür alle Dokumente in digitaler Form bereit. Sollten Ihnen noch Dokumente oder Informationen fehlen, können Sie die Bearbeitung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

Nach dem Absenden des Antrags finden Sie im Portal Informationen über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anträge.

Zur Registrierung

Zur Anmeldung mit vorhandenen Logindaten

Häufige Fragen

Allgemeine Fragen

Wer kann im Netzanschlussportal Vorhaben einreichen?

Eigentümer, Bauherren und eingetragene Elektriker können den Service des Netzanschlussportals nutzen. Eingetragene Elektriker können im Netzanschlussportal zusätzliche Funktionen nutzen.

Was kann ich über das Netzanschlussportal beantragen?

Im Netzanschlussportal können Sie

  • einen neuen Netzanschuss beantragen
  • eine Änderung an Ihrem bestehenden Netzanschluss (z.B. eine Leistungserhöhung) beantragen
  • eine Einspeiseanlage anmelden
  • die Demontage Ihres Netzanschlusses beantragen
  • Fertigmeldungen/Inbetriebsetzungen.

Elektrofachkräften stehen darüber hinaus weitere Services zur Verfügung:

  • Inbetriebsetzungen mit und ohne Zählerbewegung inkl.
    • Plombierungsaufträge
    • Inbetriebnahmemeldung von Verbrauchsmitteln (bspw.  Ladeeinrichtungen und Wärmepumpen)
  • Anfrage auf temporärer Versorgung (Baustrom- und Schaustelleranschluss)
  • Inbetriebnahme von Einspeiseanlagen
Wie kann ich meine steckerfertigen Photovoltaikanlage anmelden?

Seit dem 01.01.2024 ist der Anmeldeprozess für sog. „Balkonkraftwerke“ vereinfacht. Seit diesem Zeitpunkt ist die Registrierung Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlagen nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Eine zusätzliche Anmeldung bei der Ihrem Netzbetreiber entfällt.

Wie kann ich meine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen anmelden?

Eine eingetragene Elektrofachkraft kann steuerbare Verbrauchseinrichtungen anmelden.

Die Ausführung der Installation muss durch die eingetragene Elektrofachkraft nach TMA (technische Mindestanforderungen) erfolgen. Anschließend meldet die Fachkraft das Gerät im Netzanschlussportal an.

Kann ich meinen Zählerwechsel/ -einbau oder die Demontage ohne eine Elektrofachkraft beantragen?

Das ist leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an eine Elektrofachkraft, die in einem Installateursverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Diese muss für Ihr Vorhaben einen Antrag im Netzanschlussportal für Installateure stellen.

Wie stelle ich einen Antrag für einen Netzanschluss in der Netzebene Mittelspannung?

Sie benötigen folgende Dokumente der TAB Mittelspannung:

  • E.1 Antragstellung
  • E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
  • Lageplan (Maßstab mind. 1:500)

Unterlagen ausfüllen und absenden

  • Der von Ihnen beauftragte Elektrofachbetrieb übernimmt in der Regel das Ausfüllen für Sie.
  • Dokumente an anschlussservice@n-hf.de senden

Wir prüfen Ihre Anmeldung auf Netzverträglichkeit und informieren Sie schriftlich über das Ergebnis. Für einen Antrag der Netzebene Mittelspannung, können Sie das Netzanschlussportal nicht nutzen.

Weitere Informationen finden Sie unter Netzanschluss - Mittelspannung

 

Hausanschluss/Netzanschluss

Zu welchem Zeitpunkt und wie melde ich meinen Netzanschluss an?

Sobald der Bauantrag genehmigt wurde, melden Sie gerne Ihren Anschluss über unser Netzanschlussportal an. Das Netzanschlussportal leitet Sie Schritt für Schritt durch alle Prozessschritte.

Ich benötige eine Leistungserhöhung der Hausanschlusssicherung. Wie gehe ich vor?

Bitte reichen Sie einen Antrag auf Änderung in unserem Netzanschlussportal ein und kontaktieren Sie eine Elektrofachkraft. Diese prüft, ob die vorhandene Kundenanlage nach der Erhöhung der Hausanschlusssicherung weiterhin sicher betrieben werden kann.

Die Kosten für Leistungen der NHF hängen von der gewünschten Leistungserhöhung und den notwendigen Anpassungen ab.

Ich habe bereits einen Netzanschluss beantragt. Wann wird dieser hergestellt?

Nach Beauftragung und wenn die Voraussetzungen vor Ort gegeben sind (kein Baugerüst, Haus ist abschließbar), kann ein Termin mit dem Netzservice vereinbart werden. Senden Sie uns einfach eine E-Mail: netzservice@n-hf.de.

Kann ich bei meinem Netzanschluss auch Tiefbau in Eigenleistung ausführen? Kann die Hauseinführung bauseits gestellt werden ?

Die Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück können Sie selbst ausführen. Bitte stimmen Sie dies vorher mit uns ab.

Im öffentlichen Bereich übernimmt die Tiefbauarbeiten die NHF für Sie. Sie können auch ein bei der NHF zugelassenes Tiefbauunternehmen beauftragen, das die Arbeiten ausführt. In jedem Fall benötigen eine Aufgrabgenehmigung Ihrer Gemeinde/Stadt.

Die Hauseinführung kann auch bauseits gestellt und montiert werden. Wichtig ist, dass diese gas- und wasserfest ist.

Was ist ein Baukostenzuschuss und wer muss diesen bezahlen?

Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist der Kundenbeitrag für das vorgelagerte Netz um z.B. eine Trafostation für die Allgemeinheit vorzufinanzieren oder für den Netzausbau in Neubaugebieten.

Bei einer Netzanschlusssicherung bis 3x50 A (30kW) wird kein BKZ erhoben. Ab einer Netzanschlusssicherung von 3x63A (39kW) wird ein BKZ erhoben.

Koordiniert die NHF die Tiefbauarbeiten mit anderen Versorgern (z.B. für den Wasserhausanschluss) oder muss ich mich darum kümmern?

Bitte beantragen Sie Ihren Wasserhausanschluss eigenständig bei dem Wasserversorger.

Wenn die Ausführung der Arbeiten ansteht, stimmen wir uns mit dem Wasserversorger ab.

Gibt es eine Gesamtrechnung für alle Tiefbauarbeiten unabhängig von den jeweiligen Gewerken?

Nein. Unser Angebot enthält nur die Kosten für den Tiefbauanteil für Strom.

Wie hoch sind die Netzanschlusskosten?

Bitte beachten Sie zu diese Frage die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie die Kostentragungsregelungen auf dieser Seite.

Mit welchen Kosten muss ich für einen Hausanschluss rechnen?

Die Kosten für einen Hausanschluss bestehen aus den Netzanschlusskosten zzgl. einem Baukostenzuschuss.

Was muss noch bei Anmeldung vom Netzanschluss beachtet werden?

Bitte lassen Sie Ihre eingetragene Elektrofachkraft prüfen, welche Netzanschlusssicherung verbaut werden soll.

Dies hängt auch davon ab, ob Sie anmeldepflichtige Geräte besitzen:

  • Wärmepumpe
  • Wallbox
  • Erzeugungsanlagen
  • Durchlauferhitzer

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

Welche Geräte gehören zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW. Das sind zum Beispiel:

  • private Ladepunkte bzw. Wallboxen
  • Wärmepumpen inkl. Zusatzheizungen / Heizstäben
  • Batteriespeicher
  • Klimageräte zur Raumkühlung
Ich plane meine Wallbox bzw. Ladeeinrichtung von 11kW auf 22kW zu erhöhen. Wie gehe ich dafür vor?

Um die Leistung der Wallbox von 11 kW auf 22 kW zu erhöhen, wenden Sie sich bitte an eine eingetragenen Elektrofachkraft. Diese muss bei Ihnen vor Ort den vorhandenen Zählerplatz prüfen und diesen an die technischen Mindestanforderungen, welche seit 01.01.2024 Gültigkeit haben, anpassen.

Durch die Neuregelung des §14a EnWG sind Verbrauchseinrichtungen steuerbar auszuführen bzw. vorzubereiten. Betroffen sind Neuanlagen und Änderungen an bestehenden Verbrauchseinrichtungen, welche unter den §14a EnWG fallen.

Ich plane im privaten Bereich eine Ladeeinrichtung anzuschaffen. Benötige ich dafür eine Genehmigung?

Seit dem 01.01.2024 sind im Privatbereich keine Genehmigungen für Ladeeinrichtungen mehr notwendig.

Sie müssen daher Ihre Wallbox vor der Installation nicht anmelden oder genehmigen lassen. Unabhängig der Leistung (unter 12kW oder über 12kW), meldet Ihre eingetragene Elektrofachkraft die Inbetriebnahme nach der Installation über unser Netzanschlussportal.

Ich habe eine Wärmepumpe mit z.B. 3,56 kW und dazu noch einen Heizstab mit 3kW – fällt dies unter Regelung nach nach §14a EnWG?

Da beide Einrichtungen zusammen größer als 4,2kW sind, fallen Sie unter die Regelung. Deshalb muss eine eingetragene Elektrofachkraft sie im Netzanschlussportal anmelden.

Für eingetragene Elektrofachkräfte

Ich möchte mich Installateurverzeichnis eintragen. Wie geht das?

Bitte nutzen Sie das diese Internetseite der Netze BW GmbH, um sich einzutragen: Installateurverzeichnis

Mein Installateurausweis ist abgelaufen. Wie erhalte ich einen neuen Ausweis?

Bitte senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an anschlussservice@n-hf.de, damit die Gültigkeit verlängert werden kann.

Ich bin bei der Netze BW als eingetragene Fachkraft hinterlegt. Gilt dies auch für die NHF?

Ja! Da Sie bereits bei der Netze BW GmbH eingetragen sind, ist eine weitere Registrierung bei uns nicht notwendig.

Meine Kunden möchte einen Durchlauferhitzer einbauen. Ist eine Genehmigung seitens NHF notwendig?

Bitte prüfen Sie als eingetragene Elektrofachkraft das Gerät vor Ort und melden Sie es anschließend im Netzanschlussportal an.

Wie erfolgt eine Inbetriebsetzung in der Netzebene Mittelspannung

Bitte melden Sie eine Inbetriebsetzung an anschlussservice@n-hf.de. Inbetriebsetzungen zur Mittelspannung können nicht durch das Netzanschlussportal gestellt werden.

Sie haben weitere Fragen zum Netzanschluss? Gerne helfen wir Ihnen weiter!

NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH
Anschlussservice
Weipertstraße 39
74076 Heilbronn
 

E-Mail: anschlussservice@n-hf.de

Telefon: 0800 7711 666

Fax: 07131 6499-192