Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 20.12.2017, Az.: BK6-17-168, den Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom angepasst und veröffentlicht. Am 26.02.2018 hat die Bundesnetzagentur mit der "Mitteilung Nr. 1 zur Festlegung eines Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages Strom (BK6-17-168)" redaktionelle Anpassungen an dem veröffentlichten Mustervertrag vom 20.12.2017 vorgenommen. Die BNetzA hat am 21. Dezember 2020 die BNetzA-Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom (BK6-20-160) erneut angepasst.
Wir bitten um Bestätigung des Vertrags in Textform, via E-Mail, unter Angabe beider Vertragspartner an: strom@n-hf.de
Letztverbraucher (Selbstzahler) können ihre Netzentgelte direkt an uns zahlen. Hierzu bieten wir an einen reinen Netznutzungsvertrag abzuschließen. Für den Vertragsabschluss können Sie die Vertragsdokumente und Anlagen in zweifacher Ausfertigung unterzeichnen und an uns senden. Nach Gegenzeichnung erhalten Sie jeweils ein Exemplar für Ihre Unterlagen zurück.
Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) i. S. des Messstellenbetriebsgesetzes - MsbG.
Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Betriebs der dem Messstellennutzer zugeordneten Messstelle.
Dieser Vertrag gilt für Lieferanten, die die Rolle des Messstellennutzers übernehmen und die Messentgelte an die Kunden weiterberechnen.
Sofern Sie eine Abwicklung des Messstellenbetriebs von mME und iMSys wünschen, bitten wir um Bestätigung des Messstellenvertrages in Textform, via E-Mail, an: strom@n-hf.de
Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) i. S. des Messstellenbetriebsgesetzes - MsbG.
Unser Vertrag entspricht dem Beschluss BK6-24-125 vom 20. November 2025 der Bundesnetzagentur.
Wir bitten um Bestätigung des Vertrags in Textform, via E-Mail, unter Angabe beider Vertragspartner an: wmsb@n-hf.de
Haben Sie noch Fragen oder Anregungen, dann rufen Sie uns an oder mailen Sie.
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