Wichtige Frist für Betreiber von Solaranlagen

 

Ohne Anmeldung in neuem Register droht Stopp der Einspeisevergütung

Wer eine Solaranlage betreibt, darf einen wichtigen Termin keinesfalls verpassen: Bis 31. Januar 2021 müssen alle dezentralen Energieerzeugungsanlagen in einem bundesweiten Verzeichnis angemeldet sein – sonst drohen finanzielle Nachteile. Unterbleibt der Eintrag in das neue Marktstammdatenregister, darf der zuständige Netzbetreiber die Einspeisevergütung nicht mehr auszahlen. „Der Gesetzgeber lässt uns leider keine Wahl“, sagt Marco Göhrich von der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH. Gezahlt wird erst dann wieder, wenn der Registereintrag erfolgt ist.


Die ZEAG-Tochter hat die betroffenen Betreiber in ihrem Netzgebiet bereits zwei Mal angeschrieben, um sie an den notwendigen Schritt zu erinnern. „Mehr als die Hälfte der Empfänger hat aber noch nicht reagiert“, so Marco Göhrich. Die Meldung beim Marktstammdatenregister ist problemlos per Internet möglich.

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist vor knapp zwei Jahren gestartet. Ziel des Vorhabens ist es, Bürokratie abzubauen. Denn das zentrale Register soll andere Meldepflichten auf dem Strom- und Gasmarkt vereinfachen. Bei der Bundesnetzagentur entsteht durch das umfassende Verzeichnis erstmals ein Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen in Deutschland. Neben Solaranlagen zählen Biogasanlagen dazu sowie Blockheizkraftwerke und Batteriespeicher.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass auch Anlagen eingetragen werden müssen, die bereits in einem anderen Verzeichnis aufgenommen sind. Zu registrieren sind auch Anlagen, die keinen Strom einspeisen, für die es keine Förderzahlung gibt und die sehr klein sind, wie zum Beispiel steckerfertige Erzeugungsanlagen (sogenannte Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen).

Weitere Informationen unter

www.marktstammdatenregister.de/registrierungshilfe

www.marktstammdatenregister.de/kontakt

oder der Hotline des Marktstammdatenregisters unter 0228/14 33 33.

Wichtige Frist für Betreiber von Solaranlagen

 

Ohne Anmeldung in neuem Register droht Stopp der Einspeisevergütung

Wer eine Solaranlage betreibt, darf einen wichtigen Termin keinesfalls verpassen: Bis 31. Januar 2021 müssen alle dezentralen Energieerzeugungsanlagen in einem bundesweiten Verzeichnis angemeldet sein – sonst drohen finanzielle Nachteile. Unterbleibt der Eintrag in das neue Marktstammdatenregister, darf der zuständige Netzbetreiber die Einspeisevergütung nicht mehr auszahlen. „Der Gesetzgeber lässt uns leider keine Wahl“, sagt Marco Göhrich von der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH. Gezahlt wird erst dann wieder, wenn der Registereintrag erfolgt ist.


Die ZEAG-Tochter hat die betroffenen Betreiber in ihrem Netzgebiet bereits zwei Mal angeschrieben, um sie an den notwendigen Schritt zu erinnern. „Mehr als die Hälfte der Empfänger hat aber noch nicht reagiert“, so Marco Göhrich. Die Meldung beim Marktstammdatenregister ist problemlos per Internet möglich.

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist vor knapp zwei Jahren gestartet. Ziel des Vorhabens ist es, Bürokratie abzubauen. Denn das zentrale Register soll andere Meldepflichten auf dem Strom- und Gasmarkt vereinfachen. Bei der Bundesnetzagentur entsteht durch das umfassende Verzeichnis erstmals ein Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen in Deutschland. Neben Solaranlagen zählen Biogasanlagen dazu sowie Blockheizkraftwerke und Batteriespeicher.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass auch Anlagen eingetragen werden müssen, die bereits in einem anderen Verzeichnis aufgenommen sind. Zu registrieren sind auch Anlagen, die keinen Strom einspeisen, für die es keine Förderzahlung gibt und die sehr klein sind, wie zum Beispiel steckerfertige Erzeugungsanlagen (sogenannte Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen).

Weitere Informationen unter

www.marktstammdatenregister.de/registrierungshilfe

www.marktstammdatenregister.de/kontakt

oder der Hotline des Marktstammdatenregisters unter 0228/14 33 33.