Als moderne Messeinrichtungen (mME) werden elektronische Zähler mit einer digitalen Anzeige bezeichnet. Eine detaillierte Verbrauchsanzeige ermöglicht Ihnen einen Überblick über Ihren Stromverbrauch, um so Einsparpotenziale erkennen zu können.

Wer erhält eine moderne Messeinrichtung?
Sie erhalten eine moderne Messeinrichtung, wenn ihr durchschnittlicher Jahresverbrauch unter 6.000 kWh liegt oder Ihre Stromerzeugung unter 7 kW liegt. Gesetzliche Grundlage für den verpflichtenden Austausch eines konventionellen Zählers durch eine moderne Messeinrichtung ist das Messstellenbetriebsgesetz. Moderne Messeinrichtungen können technisch um eine Kommunikationseinheit zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden. Die neuen digitalen Zähler bilden daher den Grundstein für die Stromnetze der Zukunft und für das Gelingen der Energiewende.
Wann erfolgt der Einbau einer modernen Messeinrichtung?
Der Einbau von modernen Messeinrichtungen ist bei rund 88.500 Zählpunkten bis zum Jahr 2032 vorgesehen. Alle betroffenen Kunden werden mindestens drei Monate vor dem Umbau informiert. Den genauen Termin für Ihren Zählertausch nennen wir Ihnen mindestens zwei Wochen vor der geplanten Maßnahme.
Welchen Vorteil hat eine moderne Messeinrichtung?
Moderne Messeinrichtungen erfassen Ihren Stromverbrauch digital. So erhalten Sie einen detaillierten Überblick über Ihren Stromverbrauch der vergangenen 24 Monate. Diese Informationen ermöglichen Ihnen, Ihren Energieverbrauch zu optimieren und Einsparpotenziale zu erkennen.
Was kostet der Zählertausch und gibt es Folgekosten?
Der Austausch Ihres bisherigen Zählers durch eine moderne Messeinrichtung ist für Sie in der Regel kostenlos. Die Kosten für die Zähler und die Ablesung sind in der Regel bereits durch Ihren Stromversorger in den Strompreis eingepreist worden. Mit dem Zählerumbau ändern sich diese Kosten. Dabei gelten für moderne Messeinrichtungen die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen, die von der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH selbstverständlich eingehalten werden und im Preisblatt veröffentlicht sind. In welchem Umfang Ihr Stromversorger die Kosten an Sie weitergibt, ist abhängig von Ihrem Stromvertrag.
Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) i. S. des Messstellenbetriebsgesetzes - MsbG.
Vertrag zur Durchführung des Messstellenbetriebs von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen mit dem Anschlussnutzer nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und § 9 Absatz 3 und 4 des Messstellenbetriebsgesetzes.
Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Betriebs der dem Messstellennutzer zugeordneten Messstelle.
Dieser Vertrag gilt für Kunden, denen die Messentgelte für ihre moderne Messeinrichtung oder ihr intelligentes Messsystem direkt vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden. Sobald ein Lieferant diese Funktion nicht übernimmt, gilt dieser Vertrag.
Sofern Sie eine Abwicklung des Messstellenbetriebs von mME und iMSys wünschen, bitten wir um Bestätigung des Messstellenvertrages in Textform, via E-Mail, an: messstellenbetrieb@n-hf.de